258 KI-Anwendungen hat der neue Trendmonitor für den Schulbereich erfasst. Doch ein größeres Angebot beantwortet einer Lehrkraft noch nicht, was sie davon im Unterricht verwenden darf. 66 Prozent fühlen sich darüber weniger gut oder schlecht informiert. Für Schulleitungen ist das ein Grund, die nächste Tool-Bestellung mit einer anderen Frage zu beginnen: Wer erklärt dem Kollegium den erlaubten Einsatz?
Die Zahlen stammen aus zwei Untersuchungen. Den Trendmonitor des mmb Instituts und des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz veröffentlichte die Deutsche Telekom Stiftung am 23. September 2026. Die Marktrecherche und die Befragung von 81 Fachleuten gehören zu dieser Ausgabe. Die Angaben zur Unsicherheit stammen dagegen aus einer separaten forsa-Befragung im Auftrag der Stiftung. Sie wurde bereits vom 18. Dezember 2025 bis 10. Januar 2026 unter 1.054 Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen durchgeführt.
Wo die Nutzung wirklich steht
Im forsa-Originalbericht vom 29. Januar 2026 geben 7 Prozent an, KI-Anwendungen in den vorangegangenen zwölf Monaten beruflich fast täglich genutzt zu haben, weitere 12 Prozent mehrmals pro Woche. Zusammen sind das 19 Prozent. 26 Prozent nennen mehrmals im Monat, 18 Prozent durchschnittlich einmal im Monat. Erfragt wurde die berufliche Tätigkeit, nicht ausschließlich der Einsatz im Unterricht.
57 Prozent aller befragten Lehrkräfte fühlen sich beim beruflichen KI-Einsatz eher oder sehr unsicher. Diese Grundgesamtheit schließt seltene Nutzende und Nichtnutzende ein. Die Zahl bedeutet also nicht, dass 57 Prozent der aktiven KI-Nutzenden unsicher sind. Über die erlaubte Nutzung beim Unterrichten, Prüfen oder Organisieren fühlen sich 66 Prozent weniger gut oder schlecht informiert.
Quellenkorrektur vom 2. Oktober 2026: Der Trendmonitor nennt auf Seite 29 für diese Informationslücke rund 64 Prozent. Im dort zitierten forsa-Originalbericht stehen auf Seite 10 jedoch 66 Prozent. 64 Prozent bezeichnen auf Seite 11 die unzureichende Unterstützung durch die Schulleitung. Wir folgen dem Originalbericht und korrigieren die bisherige Zuordnung in Text, Metadaten und Grafik.
Die Befragung misst die Selbsteinschätzung der Lehrkräfte. Sie prüft weder die Rechtmäßigkeit einzelner Anwendungen noch beweist sie, dass es an den Schulen keine Regeln gibt. Für den Schulalltag bleibt die Frage konkret: Was darf eine Lehrkraft in Klasse 7a einsetzen, und wo bekommt sie eine verlässliche Antwort?
Mehr erfasste Anwendungen aus dem deutschsprachigen Raum
Für den Trendmonitor 2026 zählten die Autoren 258 Anwendungen, 51 mehr als im Vorjahr. Stichtag der Webrecherche war der 7. Mai 2026. Davon sind 145 Tools (56 Prozent) ausdrücklich für Schulen entwickelt; die übrigen sind für schulische Zwecke nutzbar. Die Zahl der erfassten Anwendungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz stieg von 51 auf 87. Der Schwerpunkt der Recherche liegt auf deutsch- und englischsprachigen Angeboten. Die Studie beansprucht kein vollständiges oder repräsentatives Bild des Weltmarkts.
Die Dominanz sieht anders aus. 104 erfasste Produkte stammen von US-Anbietern, nach 88 im Vorjahr. Das Autorenteam nennt die Abhängigkeit vom US-Markt, neben dem Risiko eines Kompetenzverlusts bei Schülerinnen und Schülern, als die beiden großen Herausforderungen. Beim Handlungsbedarf steht die Förderung KI-spezifischer reflexiver Kompetenzen vorne: Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte sollen KI-generierte Inhalte kritisch hinterfragen und ihre Ergebnisse prüfen können. Die Studie nennt die Gefahren beim Namen: Deskilling, also Kompetenzverlust, und Skill Skipping, das Überspringen von Grundkompetenzen.
Das Spotlight-Kapitel zu China beschreibt einen stärker staatlich koordinierten Aufbau schulischer KI-Infrastruktur. Für Deutschland empfiehlt das Autorenteam den Ausbau rechtssicherer Landeslizenzen, lokale Open-Source-Infrastrukturen und verbindliche Standards für die Lehrkräftebildung. Das ist eine Empfehlung der Studie, kein Nachweis, dass an deutschen Schulen bislang allein die Eigeninitiative entscheidet.
Was Digitalpakt und KI-Aufsicht beitragen
Laut der Ministeriumsmeldung vom 1. September 2026 hat Bundesbildungsministerin Karin Prien die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0 am Vortag unterzeichnet. Seit dem 1. September ist sie in Kraft. Bund und Länder stellen für die kommenden fünf Jahre zusammen fünf Milliarden Euro bereit, jeweils zur Hälfte. Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden, können gefördert werden. Prien nennt in der Meldung ausdrücklich die Fortbildung der Lehrkräfte mit Blick auf KI. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder. Daraus lässt sich keine pauschale Förderzusage für eine bestimmte Schulung oder Anwendung ableiten.
Seit dem 29. Juli 2026 übernimmt die Bundesnetzagentur zentrale Aufgaben bei der Umsetzung der KI-Verordnung, darunter die Anlauf- und Beschwerdestelle. Sie ist aber nicht für jeden KI-Einsatz die zuständige Marktüberwachungsbehörde. § 2 Absatz 6 KI-MIG weist die Marktüberwachung beim KI-Einsatz öffentlicher Stellen der Länder den nach Landesrecht zuständigen Behörden zu. Eine öffentliche Schule sollte deshalb die konkrete Landeszuständigkeit klären.
Für die KI-Kompetenz beschreibt die Bundesnetzagentur kontextbezogene Maßnahmen: Kenntnisse, Erfahrung und Einsatzgebiet der beteiligten Personen müssen berücksichtigt werden. Ein garantiertes Kompetenzniveau, standardisierte Trainings oder externe Zertifizierungen sind nach ihrer Erläuterung nicht gefordert. Sie empfiehlt, die Maßnahmen zu dokumentieren. Eine pauschale rechtliche Entwarnung für einen konkreten Schuleinsatz lässt sich daraus nicht ableiten.
Was das für eine Schule oder einen Träger heißt
Unsere redaktionelle Empfehlung ist, mit den tatsächlich genutzten Anwendungen zu beginnen und die Zuständigkeiten der Schule, des Trägers und des Landes zu klären. Die folgende Arbeitsliste ersetzt keine rechtliche Prüfung.
Bestandsaufnahme. Welche Tools sind im Unterricht und in der Vorbereitung im Einsatz? Private Accounts sollten in dieser Bestandsaufnahme nicht unsichtbar bleiben.
Freigaben verständlich machen. Eine kurze, gepflegte Liste sollte benennen, welche Anwendungen für welchen Zweck geprüft und freigegeben sind. Wer eine Rückfrage hat, braucht eine benannte Ansprechstelle.
Datenfragen vor dem Einsatz klären. Bei Noten, Zeugnissen oder Gesundheitsdaten reicht der Hinweis auf einen freigegebenen Toolnamen nicht. Lassen Sie durch die zuständigen Stellen klären, welche Daten für den konkreten Zweck verarbeitet werden dürfen.
Kompetenzmaßnahmen festhalten. Dokumentieren Sie Inhalt, Zeitpunkt und Teilnehmende einer Fortbildung sowie die geklärten Zuständigkeiten. Eine solche Dokumentation kann die Umsetzung nachvollziehbar machen. Sie ist kein pauschaler Nachweis, dass jeder KI-Einsatz rechtmäßig ist.
Ausblick
Eine deutlich stärkere Verbreitung erwarten die Fachleute im Trendmonitor innerhalb der nächsten fünf Jahre bei KI-Anwendungen für die Schulverwaltung. Dazu gehört Educational Data Mining, das Entscheidungen auf Schul- und Systemebene unterstützen kann. Das erfasste Angebot ist noch klein: Von 37 Verwaltungswerkzeugen sind 13 speziell für die Schulverwaltung gemacht. Für Schulträger ist das ein Anlass, Anforderungen und Zuständigkeiten vor der nächsten Bestellung zu klären.
Mehr verfügbare Anwendungen sind eine gute Nachricht. Ob das Kollegium sie einsetzen kann, entscheidet sich aber auch daran, ob eine Lehrkraft die Antwort auf ihre nächste Daten- oder Nutzungsfrage findet. Dafür braucht es eine erreichbare zuständige Stelle, nicht den nächsten Link in einer ungelesenen Materialsammlung.
Wie Ihre Schule oder Einrichtung die Bestandsaufnahme und passende Kompetenzmaßnahmen angehen kann, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Quellen geprüft am 2. Oktober 2026. Für die Befragungswerte ist der forsa-Originalbericht maßgeblich; die abweichende Angabe im Trendmonitor ist oben offengelegt. Unsere Handlungsempfehlungen sind redaktionelle Einordnung, keine Ergebnisse der Befragung.
